Aussen und Innen

Umweltschutz für wen?
FFF, Freedom for Future hat nur einen Sinn, wenn auch der Mensch in seiner eigenen Biologie geschützt ist: In seiner unversehrten Würde als Person und nicht als ein Zuchtprodukt, zum Beispiel als gehorsamer Untertan. Die meisten im Umweltschutz engagierten Menschen sorgen sich um die zukünftigen Lebensbedingungen für unsere Nachkommen: Was aber, wenn diesen Nachkommen das «Widerstandsgen» wegprogrammiert wurde? Wenn sie auf totales «Hier und Jetzt» ein- und ruhig gestellt sind? Der Genomschutz ist das unabdingbare Innen, der Umweltschutz das Aussen der Menschen. Der Kampf um ein menschenwürdiges Leben muss Seite an Seite geführt werden!
(obc)

Juristische Aufarbeitung der Verletzung des deutschen Grundgesetzes in der Coronakrise
Annette Heinisch / 02.08.2023 Aufklärungspflicht nach deutschem Recht: Das Selbstbestimmungsrecht hätte der Maßstab für den Umfang der Aufklärungspflichten vor der Corona-Impfung sein müssen.

Das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ist die Basis unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Es ist das grundlegende Prinzip, der Kern der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Damit beschränkt es die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe und grenzt funktional die Sphäre des Individuums von der des Staates ab. Inhaltlich wendet es sich also mitnichten gegen Naturgesetze, sondern soll die stets drohende Übergriffigkeit menschlicher Macht in Form staatlicher Gewalt begrenzen.
Das Selbstbestimmungsrecht als Kern unserer verfassungsmäßigen Ordnung gebietet es, Menschen nicht zu belügen und unter Druck zu setzen. Der mündige Bürger soll seine Entscheidung aufgrund eines objektiven und korrekten Lagebilds machen können.
Dieses Selbstbestimmungsrecht ist daher der Maßstab für den Umfang der Aufklärungspflichten. Es ist offensichtlich, dass dieses in der Corona-Zeit von (zu) vielen missachtet wurde, auch von denjenigen, die im besonderen Maße Verantwortung trugen. Die Aufarbeitung steht erst am Anfang, schon jetzt zeigt sich ein bestürzendes Bild. So gab es Ärzte (wie es auch Wissenschaftler und Politiker gab), die sich verantwortungsbewusst verhalten haben. Viele waren es jedoch nicht. Hier die zivilisatorischen Mindeststandards wieder zur Geltung zu bringen, dürfte eine Mammutaufgabe auch (oder gerade) für die Gerichte sein.

Die Nicht-Aufklärung der Patienten . . . rückt aktuell in den juristischen Fokus. Die Praxis in der Coronazeit gebietet, schnellstens wieder zu den zivilisatorischen Mindeststandards zurückzukehren.
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland. Sie ist aber nicht nur wegen der Höhe ihrer Auflage wichtig, sondern speziell aufgrund der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und Artikeln von allgemeiner juristischer Bedeutung.
Im diesjährigen Heft 31 findet sich auf S. 2.231 ff. ein hochinteressanter Aufsatz, mit dem die juristische Corona-Aufarbeitung in eine neue Phase tritt. Das Thema lautet „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“. Autoren sind der Fachanwalt für Medizinrecht und stellvertretende Vorsitzende im 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Carlos A. Gebauer, und die Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, Prof. Dr. Katrin Gierhake.
Wie der Titel besagt, geht es um die Aufklärung der Patienten vor der sogenannten „Corona-Impfung“, denn auch
„präventiv wirkende Behandlungsmaßnahmen sind grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient in ihre Vornahme einwilligt. Dies setzt eine vorgängige Aufklärung durch dazu qualifizierte Personen voraus. Fehlt eine informierte Einwilligung, ist die Behandlung mithin selbst dann rechtswidrig, wenn der Eingriff medizinisch indiziert und lege artis durchgeführt war. Denn nur so kommt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zur Geltung (Art. 1 I GG, Art. 2 I GG, Art. 2 II 1 GG).“
Um dieses Selbstbestimmungsrecht (nach Grundgesetz) umzusetzen, wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spezielle Regelungen über die Informations-, Aufklärungs- und Erläuterungspflichten des Arztes aufgenommen (§§ 630 c–e). „Die Regelungen sind strafrechtlich (§§ 223, 224 StGB) und zivilrechtlich relevant: Eine fehlende Aufklärung und eine nicht eingeholte Patienteneinwilligung sind Pflichtverletzungen des Arztes (§ 280 I BGB).“ Anders gesagt: Ein Eingriff, dem keine oder eine mangelhafte Aufklärung zugrunde liegt, stellt eine strafbare Körperverletzung dar und verpflichtet im Falle eines nachgewiesenen kausalen Schadens schon deshalb zum Schadensersatz; hinzu kommt eine Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag.

Hinweis erforderlich, dass es sich nicht um ein regulär zugelassenes Arzneimittel handelt
Die gesetzlichen Regelungen der Aufklärungs- und Erläuterungspflichten über die Art der Behandlung, u.a. deren Chancen und Risiken, gelten entsprechend auch für Impfzentren. „Die in § 1 II Corona ImpfV formulierten Aufklärungsinhalte treten dabei nicht als reduktionistische Spezialregelung ersetzend an die Stelle der gesetzlichen Aufklärungspflichten, sondern konkretisieren die dort geregelte Impfbehandlung durch Verordnungsrecht.“ Verordnungen können keine Gesetze und schon gar keine Grundrechte einschränken, sondern lediglich den gesetzlich vorgegebenen Rahmen konkretisieren.
In dem Aufsatz wird zunächst auf die Besonderheiten der Situation verwiesen: „Zum Zeitpunkt der Impfung hatten die mRNA-Impfstoffe unionsrechtlich nur eine bedingte Zulassung.“ Dieses habe Konsequenzen für die ärztliche Aufklärung:
„Die Aufklärung über die „Art“ der Behandlung kann diese Besonderheit nicht unberücksichtigt lassen: Sie muss den – in kursierenden Formularbögen fehlenden und daher individuell zu ergänzenden – Hinweis umfassen, dass es sich nicht um ein regulär zugelassenes Arzneimittel handelt, sondern um eines, das nur ausnahmsweise eine mit Auflagen für den Hersteller versehene, anomale („bedingte“) und lediglich befristete Zulassung erhalten hat (Erwgr. 1, 2 und 9 VO), weil ein anderes zufriedenstellendes Mittel gegen die mögliche Erkrankung nicht zugelassen ist (Art. 4 II VO).” Nach Unionsrecht müsse auf der Packungsbeilage deutlich erkennbar vermerkt sein, dass es sich nur um ein bedingt zugelassenes Medikament handele, damit diese Information ordnungsgemäß weitergegeben werden könne.
Im Geltungsbereich des deutschen Rechts sei es jedoch zulässig gewesen, die Corona-Impfstoffe ohne Packungsbeilage in Verkehr zu bringen. Vielmehr sei die dafür zuständige Bundesoberbehörde verpflichtet gewesen, sämtliche Produktinformationen auf geeignete Weise (und barrierefrei) zu veröffentlichen.
Impfende hätten mithin nicht auf die Packungsbeilage Bezug nehmen können. Zudem würde ein Verweis auf die Packungsbeilage ohnehin dann nicht ausreichen, wenn die möglichen Nebenwirkungen den Patienten empfindlich treffen könnten. Dann sei eine zusätzliche Unterrichtung durch den behandelnden Arzt nötig.

Nichtwissen hätte offengelegt werden müssen
Die Besonderheiten der Aufklärung beim Einsatz neuartiger Arzneien gingen aber nach der Rechtsprechung noch weiter:
„Wenn der Arzt eine alternative oder neuartige Behandlungsmethode (sog. Neulandmethode) wählt, ein neues, noch nicht zugelassenes Medikament einsetzen oder ein zugelassenes Medikament außerhalb des Indikationsgebiets, für das es zugelassen ist, verwenden will (Off -Label -Use), muss der Patient über die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie deren Verhältnis zu den Vor- und Nachteilen konventioneller Methoden ins Bild gesetzt werden. Dabei sei eine einseitige Fokussierung auf die Risiken der neuen Methode ebenso zu vermeiden wie eine Überbewertung von deren Chancen. Eine Verzerrung des Aufklärungsgesprächs und der darauf aufbauenden Entscheidung des Patienten drohte vor allem dann, wenn die Wahrscheinlichkeit schädlicher Nebenwirkungen verniedlicht oder die Wahrscheinlichkeit des Heilungserfolgs überzeichnet wird.
Lassen sich die Risiken der neuen Methode noch nicht hinreichend abschätzen, sei der Patient genau darüber zu informieren. Auch nach der Rechtsprechung muss dem Patienten unmissverständlich vor Augen geführt werden, dass es sich um eine Neulandmethode handelt, die (noch) nicht allgemein anerkannt ist. Dies sei erforderlich, um den Patienten in die Lage zu versetzen, sorgfältig abzuwägen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken behandeln lassen möchte oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren. Mit dieser Information sei der Hinweis zu verbinden, dass die Methode folglich mit bisher nicht bekannten Risiken verbunden sein kann. Die Unsicherheit über Risiken sei bei Neulandmethoden höher und das müsse dem Patienten gesagt werden.“

Die Autoren untersuchen nachfolgend die Aspekte, die für eine Einordnung der mRNA-Impftechnik als Neulandmethode sprechen und bejahen deren Vorliegen. Dies habe Auswirkungen auf Art und Umfang der Aufklärung.
„Bei der Aufklärung zu Art und Umfang der Behandlung ist relevant, dass die Wirkweise der Methode noch nicht gesichert geklärt ist. Das führt denknotwendig zur Unmöglichkeit einer abschließenden Risikobeschreibung und damit zu einem Rechtsproblem eigener Art.
Anerkannt ist nämlich, dass Behandlungsrisiken auch bei öffentlich empfohlenen Impfungen und auch bei äußerst geringer Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Impfschadens eine genaue Aufklärung erfordern: Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht, so der BGH, sei nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte. Maßgebend sei vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belaste. Grundsätzlich müsse auch über äußerst seltene Risiken aufgeklärt werden. Das gelte „auch für öffentlich empfohlene Impfungen, bei denen die Grundimmunisierung der Gesamtbevölkerung zur Verhinderung einer epidemischen Verbreitung der Krankheit im öffentlichen Interesse liegt.
In Fällen öffentlicher Impfempfehlung hat zwar durch die Gesundheitsbehörden eine Abwägung zwischen den Risiken der Impfung für den einzelnen und seine Umgebung auf der einen und den der Allgemeinheit und dem einzelnen drohenden Gefahren im Falle der Nichtimpfung auf der anderen Seite bereits stattgefunden. Das ändert aber nichts daran, dass die Impfung gleichwohl freiwillig ist und sich der einzelne Impfling daher auch dagegen entscheiden kann. Dieser muss sich daher nicht nur über die Freiwilligkeit der Impfung im Klaren sein (...). Er muss auch eine Entscheidung darüber treffen, ob er die mit der Impfung verbundenen Gefahren auf sich nehmen soll oder nicht. Das setzt die Kenntnis dieser Gefahren, auch wenn sie sich nur äußerst selten verwirklichen, voraus; diese muss ihm daher durch ärztliche Aufklärung vermittelt werden.”

Dies bedeute, dass das Nichtwissen offengelegt und zugleich dargelegt werden müsse, worauf die Erwartung der Wirksamkeit, Effizienz und Sicherheit des neuartigen Impfstoffes beruhe. Dabei sei der Hinweis auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, die für Ärzte als Leitlinie gelte, nicht hinreichend: „Denn offen bleibt, wie der Arzt damit darüber aufgeklärt hatte, dass er mit einer eigenen Behandlung immer noch nur einer behördlichen Impfempfehlung folgt, die – wie er weiß – ihrerseits selbst bei der empfehlenden Stelle nur unter „Neuland“-Ungewissheiten ausgesprochen wird. Auch sie kann also bestenfalls den aktuellen Stand der Erkenntnisse berücksichtigen, übliche Langzeituntersuchungen aber fehlen. Ist also eine Aufklärung über die Unmöglichkeit der Aufklärung wegen Unwissenheit geschuldet?
. . .
Die Autoren kommen zu dem Fazit:
„Auch bei nur bedingt zugelassenen Impfarzneien und mit noch offenen Risikoprofilen ist es durchaus möglich, hinreichend über die Bedeutung der Behandlung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen aufzuklären und die nötigen Erläuterungen für einen wirksamen Verzicht auf (weitere) Aufklärung zu erbringen.
Grundsätzlich erscheint dabei angemessen, den jeweiligen Stand der Kenntnis von der Wirkweise einer Arznei (bei ihrem Hersteller und den Zulassungsstellen) in eine Wechselbeziehung zu dem nötigen Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung zu setzen: je weniger gesicherte Informationen über die Folgen der Gabe bzw. Verabreichung einer Arznei vorliegen, desto größer sind die – nach § 630 f BGB zur Meidung der Folgen des § 630 h III BGB zudem dokumentationspflichtigen – Aufklärungs- und Erläuterungsaufgaben des Arztes vor ihrem Einsatz im konkreten Einzelfall.
Desgleichen müssen sich entwickelnde Kenntnisse in der Aufklärung niederschlagen und sie aktualisierend modifizieren: Schützt etwa eine Impfarznei wider ursprüngliches Erwarten nicht vor einer Infektion als solcher, sondern mildert sie lediglich mögliche Verläufe, hat sich dies in der konkreten ärztlichen Information zur Abwägungsbelehrung niederzuschlagen.“


Annette Heinisch ist als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.

Schöner neuer Westen

(Der neue Imperativ: Vaclav Klaus, Dezember 2022)

„Gleich zu Beginn der (Covid-)Epidemie argumentierte ich, dass „die Epidemie die Tür zu einer enormen Ausweitung staatlicher Eingriffe in unser Leben geöffnet hat, weil ihre tatsächliche Gefahr überschätzt und missbraucht wurde. . . Und ich habe den Great Reset von Klaus Schwab wiederholt als ‚die Reinkarnation des Kommunismus unter einem neuen Banner’ bezeichnet. . . (Der neue Imperativ) basiert auf den Grundsätzen der grünen Ideologie, des Umweltschutzes. Es unterdrückt auf fatale Weise die ökonomische Rationalität.“

„Brave New West“: Dieses kleine Buch ist eine Sammlung von Artikeln und Reden, die in den letzten anderthalb Jahren geschrieben, veröffentlicht oder vorgetragen wurden, zu einer Zeit, als die Covid-Beschränkungen begannen, weniger zerstörerisch und bedrückend zu sein und ein fast normales Leben wieder möglich wurde. Sie sind in acht europäischen Ländern veröffentlicht worden – wenn wir die Türkei und Aserbaidschan zu Europa zählen – und in mehreren anderen publiziert und repupliziert worden.
Dieses Buch konzentriert sich nicht mehr auf Covid und Covidismus. Es geht optimistisch davon aus, dass die irrationale und ungerechtfertigte Besessenheit der Menschen – insbesondere der fortschrittlichen und politisch korrekten Menschen – mit dieser ungewöhnlichen Atemwegserkrankung, die für die Jahre 2020 und 2021 charakteristisch war, nun vorbei ist. Die tiefen Spuren, die es hinterlassen hat, bleiben uns jedoch erhalten. Die Kombination aus Freiheit und vernünftiger staatlicher Lenkung unserer Lebensweise, die wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben, ist, fürchte ich, für immer verloren gegangen. Die neue, weniger (menschen-)freundliche Version ist da und wird bleiben.
Der Titel des Buches ist hoffentlich verständlich. Ich habe mehrere Varianten in Betracht gezogen, von denen einige, z.B. „Der Westen am Scheideweg“ oder „Das Schicksal des Westens auf dem Spiel“ schien zunächst recht interessant. Aber ich kam zu dem Schluss, dass sie die heutige Welt nicht angemessen widerspiegeln. Sie wären gestern noch angemessen gewesen. Ich befürchte, dass der Westen leider nicht mehr am Scheideweg steht. Ebenso scheint das Schicksal des Westens nicht auf dem Spiel zu stehen, wenn man die Realität um uns herum betrachtet. Beides traf (noch) gestern zu. Deshalb habe ich mich entschieden, den Titel eines Buches zu paraphrasieren, von dem ich schon seit langem ein großer Fan bin.
Der Titel „Brave New West“ soll an das phänomenale Buch von Aldous Huxley erinnern, der vor über 90 Jahren den Begriff „Brave New World“ prägte. Sein dystopisches Buch war – zusammen mit George Orwells Opus Magnum – eine Pflichtlektüre für viele von uns, die eine ähnlich tapfere (im Widerstand gegen die) kommunistische Welt erlebten.
Sowohl Huxley als auch Orwell wussten – leider im Gegensatz zu den meisten ihrer Leser – dass sie über den Westen schrieben. Die Leser sahen darin den Osten – einige von ihnen zweifellos mit einer nicht näher bezeichneten Angst, dass ein solches System irgendwann auf den Westen übertragen werden könnte.
Damals sahen nicht viele Menschen, dass die Saat bereits im Westen selbst gepflanzt, bewässert und gedüngt worden war. Es ist noch schlimmer. Was wir jetzt im Westen erleben, ist kein Import aus dem Osten, auch wenn manche Menschen in allem Putin, Russland und China sehen (als ein Naturereignis), etwa wie schlechtes Wetter oder Schneemangel während der Weihnachtszeit 2022.
Die Überzeugung, dass wir (der Dystopie, der postdemokratischen Schreckensvision) des ‚schönen neuen Westens’ nahe kommen, ist der Kern meiner Interpretation dessen, was in diesen Tagen in Europa und Nordamerika vor sich geht. Ich unterschätze andere Gefahren nicht, aber diese macht mich am ängstlichsten, nervösesten und pessimistischsten.
Der Untertitel meines Buches lautet: „Ist es (das Schreckensszenario) vermeidbar?“ Ich bin kein Fatalist. Daher ist es definitiv vermeidbar, aber ich gebe ihm keine große Chance, zumindest nicht in absehbarer Zukunft. Um die derzeit vorherrschenden Trends und Tendenzen loszuwerden, wäre eine Art „Samtene Revolution“ in unseren Köpfen und Herzen erforderlich. Und das nicht nur in Tschechien.
Es würde eine radikale Änderung unseres Denkens und politischen Verhaltens erfordern. Wir müssten zur Freiheit, zu den freien Märkten, zur Demokratie (von der Postdemokratie), zu den Ideen des klassischen Liberalismus, zu Mises, Hayek und Friedman, zu der Denkweise zurückkehren, die in den neuen freien Ländern Mittel- und Osteuropas und Mittelamerikas nach dem Fall des Kommunismus vorherrschte. Es würde die Ablehnung sowohl des roten als auch des grünen Sozialismus erfordern, die Wiederherstellung eines neuen Gleichgewichts zwischen einem freien Individuum und dem allgegenwärtigen und sich immer weiter ausdehnenden Staat, die Beendigung der umfassenden staatlichen Kontrolle der Wirtschaft und die Rückkehr zum Standard der politischen und ideologische Auseinandersetzungen, statt leerer und oberflächlicher TV-Talkshows.
Ideen dieser Art werden auf den folgenden Seiten vorgestellt und weiterentwickelt. Lassen Sie mich diejenigen hervorheben, die ich derzeit für die relevantesten halte.
Zuerst nehmen die Texte nochmals auf Covid Bezug. Gleich zu Beginn der Epidemie argumentierte ich, dass „die Epidemie die Tür zu einer enormen Ausweitung staatlicher Eingriffe in unser Leben geöffnet hat“, weil ihre tatsächliche Gefahr überschätzt und missbraucht wurde. Die Menschen auf der ganzen Welt glaubten an das vorgefertigte, absolut falsche Covid-Narrativ. Ich habe auch den drei gefährdeten Bausteinen der europäischen Zivilisation – dem Mann, der Familie und der Nation – kontinuierlich Aufmerksamkeit geschenkt. Wir können es uns nicht leisten, sie zu verlieren. Und ich habe den Great Reset von Klaus Schwab wiederholt als „die Reinkarnation des Kommunismus unter einem neuen Banner“ bezeichnet.
Bei mehreren Gelegenheiten habe ich von einer Zivilisationskrise des Westens gesprochen. Wenn ich auf Greta Thunberg, Klaus Schwab, Franz Timmermans, Madame Lagarde und viele andere schaue, fühle ich mich verpflichtet, uns immer wieder daran zu erinnern, dass wir ihr arrogantes Verhalten bekämpfen und nicht vor ihnen kapitulieren sollten.
Mitte März 2022 schrieb ich in einem Kommentar zum Ukraine-Krieg: „Der Krieg dauert jetzt schon seit drei Wochen und er wird nicht von alleine ein schnelles Ende finden.“ Es erwies sich als wahr. Im Dezember, während ich dieses Vorwort schreibe, dauert der Krieg bereits seit zehn Monaten. Der Krieg hat nicht von alleine aufgehört. Die Politiker und die Medien betonen normalerweise konkrete Ereignisse – die enorme Zahl an Opfern sowie die materiellen und finanziellen Kosten –, aber ich hatte bereits Ende März das Gefühl, dass wir aufgrund dieses seltsamen Krieges gegen Progressivismus*, Multikulturalismus und Globalismus verlieren würden. Ich verkündete, dass dies zu einer erheblichen Verschiebung der globalen kulturellen und zivilisatorischen Konflikte führen würde. Der Krieg hat allen Arten von Progressivisten und Multikulturalisten „Flügel“ verliehen.
Den (meinen warnenden) Überlegungen kommt eine entscheidende Rolle zu. Im Mai 2022 argumentierte ich in Budapest, dass „wir uns schon lange in der Defensive befinden“ und dass „wir aktiv damit beginnen müssen, Ideen zu verteidigen und zu fördern, die wir von unseren Vorgängern geerbt haben“.
Im Juni wiederholte ich in Baku, dass „wir nicht laut genug protestiert haben, als mit der Wiedereinführung einer postmodernen, weitgehend zentral verwalteten Wirtschaft begonnen wurde“. Seine Rückkehr wurde „durch radikalen Umweltschutz, Transnationalismus, aggressiven Genderismus, Menschenrechtismus und ähnliche Standpunkte“ vorbereitet (Karpacz, Polen, September 2022).
Im September sagte ich in Mazedonien über den Ukraine-Krieg: „Die Ukrainer haben ihn nicht verdient.“ Selbst die einfachen Russen haben es nicht verdient. Auch die Länder in der Nachbarschaft, etwa die Tschechische Republik nicht.“ Ich warnte, dass „der Krieg langfristige Folgen für uns alle haben wird“.
Im November fügte ich in Genf hinzu: „Wir alle wissen, dass der Krieg nicht vom Himmel gefallen ist. Die Entwicklung hat lange gedauert. Die Probleme dort begannen nicht erst im Februar 2022. Bereits 2014 warnte ich vor der Destabilisierung der Ukraine und vor der wachsenden Konfrontation zwischen dem Westen und Russland. Zu meinem großen Bedauern hat sich die damalige Konfrontation zu einem umfassenden Krieg mit Tausenden von Opfern, mit enormer Zerstörung weiter Teile der Ukraine und mit grundlegenden Veränderungen in der internationalen Atmosphäre entwickelt. Dem Angreifer die Schuld zu geben ist einfach, aber den gesamten Ablauf der Ereignisse, die dazu geführt haben, zu erkennen und zu verstehen, ist schwieriger.“
Immer wieder habe Ich den Umweltschutz und den Green Deal kritisiert. Im Dezember sagte ich in Budapest Folgendes: „In den letzten fünfzig Jahren, seit der Veröffentlichung der Club-of-Rome-Bibel „Die Grenzen des Wachstums“, ist ein neuer politischer, das heißt nichtwirtschaftlicher Imperativ entstanden. Er basierte auf den Grundsätzen der grünen Ideologie, des Umweltschutzes. Es unterdrückt auf fatale Weise die ökonomische Rationalität und damit auch die Effizienz der Wirtschaft. Es verändert die Qualität des Wirtschaftssystems grundlegend und untergräbt Wirtschaftswachstum und Entwicklung. Keiner der heutigen politisch korrekten grünen Slogans kann aus Rationalitätsgründen verteidigt werden. Sie haben keine wissenschaftliche Grundlage. Sie sind politisch und aprioristisch**. Und absichtlich destruktiv.“
Ich werde hier schliessen, aber ich möchte meine Überzeugung wiederholen, dass wir aufhören sollten zu schweigen. Wir müssen all diese Fragen offen diskutieren. Und nicht nur diskutieren. Wir sollten sie in die Politik einbringen.
Dieses Buch von mir wirft elementare Fragen auf, eröffnet relevante Themen und bietet zu einigen davon klare Standpunkte. Ich hoffe, dass es seine Leser findet.

Václav Klaus, 31. Dezember 2022. Brave New West: Ist es vermeidbar? Václav Klaus. Praha, Václav-Klaus-Institut 2023, ISBN 978-80-7542-090-9. 136 Seiten, Taschenbuch

*) obc: Progressiv um der Progressivität willen?
**) obc: Selbstbezüglichkeit: Ihr eigener Grund
Auszeichnungen und Klammersätze durch den Übersetzer (obc) aus dem Englischen)

Die letzte Generation

Die Fruchtbarkeitsrate bei Männern kennt seit vierzig Jahren nur einen Weg: In den Keller. Wenn die Spermienqualität so weitermacht wie bisher, können wir in wenigen Jahrzehnten wirklich die letzte Generation ausrufen. . . Seit der massenweisen Verabreichung der sogenannten Corona-Impfstoffe kennen die Länder mit den ‚erfolgreichsten‘ Impfkampagnen den stärksten Abfall der Geburtenrate. Schon seit Beginn der Massenimpfungen klagten Frauen über unregelmässige Monatsblutungen. Ungewollte Schwangerschaftsabbrüche bei geimpften Frauen bis hin zu Totgeburten sind Impfherstellern längst bekannt. . . . Jordan Trishton Walker, zuständig für strategische Planung bezüglich der mRNA-Gentherapeutika, plauderte aus dem Nähkästchen. . . . Man plane demnach bei Pfizer, Coronaviren auf natürliche Weise bei Affen mutieren zu lassen und gefährlicher zu machen, um neue Impfstoffe zu entwickeln und mehr davon zu verkaufen. . . . Walker, ausgebildeter Arzt, sprach auch über die Menstruationsprobleme bei Frauen, welche die mRNA-Spritze erhalten haben. Pfizer ist sich demnach des Problems bestens bewusst. Walker sinnierte, es könne daran liegen, dass sich der Impfstoff auf die Hormone auswirke und die Regelblutung störe. Genau wisse man es nicht. . . .
Kritik an Pharmaunternehmen ist ein Tabu in unserer Gesellschaft. Diese haben offenbar die Macht, global einen Menschenversuch durchzusetzen, ohne für die Folgen haftbar zu sein, während der angebliche Souverän quasi gezwungen wird, ein experimentelles Medikament einzunehmen. Sorry, aber: Was ist das für eine Macht, die das vermag? Solange wir das nicht klären, leben wir nicht in einer Demokratie, sondern in Fantasialand.
Milosz Matuschek (Ausschnitte aus ‚Willkommen in Fantasialand‘) Weltwoche 6/23